Erstellt am: 5. August 2016

60m Band in der Schweiz

An der WRC 2015 wurde eine Allokation von leider nur 15 kHz für den Amateurfunk beschlossen. Dieser Beschluss wird am 1.1.2017 im ITU Radioreglement offiziell in Kraft treten.

Das BAKOM kann diesen Entscheid frühestens 2017 in den Nationalen Frequenzzuteilungsplan NaFZ aufnehmen. Der Bundesrat muss vorgängig die Entschlüsse der WRC 15 und den NaFZ 2017 ratifizieren.

Anlässlich des letzten Meetings mit dem BAKOM hat die USKA den Wunsch nach einer vorzeitigen Freigabe eingebracht, allenfalls gestützt auf einer Übergangsregelung und bezugnehmend auch auf ITU RR 4.4.

Inzwischen hat die USKA dies auch formell schriftlich beim BAKOM deponiert, so wie es derzeit in anderen Ländern ebenfalls der Fall ist.

Warten wir ab ob wir mit einer baldigen Freigabe überrascht werden, wir bleiben dran. Die Erfahrung zeigt, dass in der Vergangenheit in ähnlichen Fällen ebenfalls tolerante Übergangslösungen gefunden wurden (z.B. im 6m Band).

Eine offenen Frage ist, was in jenen Ländern geschieht, welche bereits vor oder unmittelbar nach der WRC 15 dem Amateurfunk eine Allokation erteilt haben, teils mit wesentlich grosszügigeren Eckwerten (100W,teils sogar 1000W, Bereich z.B. 5350-5450 kHz usw.), so z.B. am 29.11.2015 in Holland. >> Link

Peter Jost, HB9CET
USKA Verbindungsmann Behörden