Bandwacht

Fachstelle “Bandwacht”

Verantwortlich: HB9CET Peter A. Jost
Kontakt: T +41 44 311 33 26 guard@uska.ch

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Was ist die Bandwacht?

Die USKA Bandwacht ist Partner des «International Amateur Radio Union Monitoring Systems» (IARU MS) der IARU. Ihre Arbeit erfolgt gemäss der IARU Resolution 12-1 «Terms of Reference for the IARU Monitoring System 2012». Sinn und Zweck ist, die exklusiven Amateurbänder auf Bandeindringlinge (Intruder) – und damit sind ausschliesslich Nicht-Amateurfunkstationen gemeint! – zu überwachen, diese nötigenfalls den Behörden (BAKOM) zu melden oder andere zweckdienliche Schritte zu unternehmen.

Amateurfunk nicht immer Primär- und alleiniger Nutzer

Im Internationalen Fernmeldevertrag wurden dem Amateurfunkdienst diverse Frequenzbereiche teils primär (exklusiv) zugewiesen. Trotzdem werden selbst Exklusivbänder in immer grösserem Mass durch andere Funkdienste aller Art belegt. Darunter befinden sich gleichermassen Rundfunksender und/oder deren Oberwellen, Funknetze aller Art von Militär, Botschaften und anderer Organisationen, private Funkdienste, Taxifunk, Fischereiflotten, Überhorizont- und Meereswellenradare und viele mehr.

Es ist nicht immer einfach festzustellen, ob ein anderer Funkdients legal oder illegal in einem Band arbeitet. Dabei gilt es stets, das ITU Radio Reglement, die European Table of Frequency Allocations and Applications (EFIS) der CEPT sowie den Nationalen Frequenzzuweisungsplan (NaFZ) des BAKOM zu konsultieren und insbesonders auch die zahlreichen Fussnoten zu lesen.

Man beachte zudem, dass uns mehrere Bänder nicht exklusiv zugeteilt sind, sondern sekundär oder co-primär, so dass dort auch  andere Funkdienste legal arbeiten.

Einen etwas speziellen Status haben gemäss den ITU Convention militärische Funkstationen, siehe ITU-Radio Reglement:
«CHAPTER VII Special Provisions for Radio / Article 48; Installations for National Defence Services»

Die Bandwacht ist kein Ordnungshüter auf unseren Bändern

Die Bandwacht richtet sich ausschliesslich gegen Eindringlinge (nicht Funkamateure). Sie ist weder Ordnungshüter noch Funkpolizei und überwacht weder das Einhalten von Bandplänen noch von Konzessionsvorschriften. Die Tätigkeit richtet sich auch nicht gegen Funkamateure, welche z.B. andere Amateure belästigen oder beleidigen, oder die sonst unangenehm auf unseren Bändern auffallen.

Auch für «hausgemachte» Störungen und Probleme aller Art, wie beispielsweise einer Photovoltaikanlage, Viehhüter, VDSL, PLC-Signale oder getaktete Netzgeräte ist die Bandwacht nicht zuständig. Bitte wenden sie sich in solchen Fällen an den EMV Verantwortlichen.

 

 

 

 

 

 

 

Peter A. Jost, HB9CET

Aktualisiert 4.01.2023

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