Kontaktdaten
Sprecher der USKA GPK Wolfram Burgy
Kontakt gpk@uska.ch
Legitimation der GPK
Die Geschäftsprüfungskommission ist eine direkt durch die Delegiertenversammlung eingesetzte Prüfstelle. Ihre Aufgaben sind legitimiert durch Artikel 9 der Statuten. Die GPK untersteht nicht dem Vorstand. Sie besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder der GPK werden durch die Delegiertenversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Wer repräsentiert die GPK?
Aktuell besteht die Geschäftsprüfungskommission der USKA aus:
Daniel Venzin, HB9DQK
Kaspar Zbinden HB9EGZ
Wolfram Burgy HB9TTD
Zuständigkeit
Die GPK als Prüfstelle ist zuständig für
- Revision der Kasse zum Ende des Geschäftsjahres
- Feststellung der Resultate der Urabstimmung
- Feststellung von Wahlergebnissen
Die GPK ist NICHT zuständig für
- Auskünfte gegenüber den Mitgliedern
- Vorstandsinterne Probleme
- Abgelehnte Aufnahmegesuch für Neumitglieder
- Ausschlüsse von Mitgliedern
- Die Überwachung der Vorstandsmitarbeiter
- Probleme im Zusammenhang mit HBradio und WEB
- Die Geschäftsführung der Sektionen
- Streitigkeiten zwischen Mitgliedern
- Streitfälle zwischen Sektionen
Publikationen der GPK
Titel | File download | File download |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2020 | PDF_d | PDF_f |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2019 | PDF_d | PDF_f |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2018 | PDF_d | PDF_f |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2017 | PDF_d | PDF_f |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2016 | PDF_d | |
Bericht der GPK Geschäftsjahr 2015 | PDF_d |