Erstellt am: 22. Februar 2018

Zuletzt aktualisiert am: 15. Juli 2019

Am Dienstag, den 20. Februar 2018, hat eine Delegation von HB9AG (also der Sektion Aargau der USKA) die Gelegenheit erhalten, mit Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) ein Gespräch zum Thema Amateurfunk zu führen. Anlass dazu war die aktuelle Revision des Fernmeldegesetzes. Nationalrat Burkart zeigte sich unseren Anliegen gegenüber offen und interessiert.

Die Delegation, bestehend aus Wolfram Burgy (HB9TTD), Michael Busch (HB9DWZ) und Kaspar Zbinden (HB9EGZ) hat im Gespräch aufgezeigt, dass der Amateurfunkdienst als nicht-kommerzieller Kommunikationsdienst in Krisensituationen im In- und Ausland eine wichtige Rolle spielen kann. Ausserhalb Europa tut er das sogar regelmässig (z.B. in den USA und in Asien).  Diese Dienstleistung an der Allgemeinheit können wir aber nur erfüllen, wenn unsere Antennen nicht generellen Antennenverboten zum Opfer fallen.

Ebenso hat die Delegation die Problematik erklärt, dass die Funkamateure immer wieder Opfer von Vorschriften werden, die eigentlich das Mobilfunk-Netz regeln wollen. So wird oft vergessen, dass eine Mobilfunkantenne pro Woche 168 Stunden in Betrieb ist und sich frequenzmässig im GHz-Bereich bewegt. Funkamateure haben während der Woche im Schnitt wahrscheinlich 1 Stunde pro Abend Zeit, am Wochenende vielleicht nochmals 4 Stunden. Von den hochgerechnet 11 Stunden sind 6-8 Stunden reines Zuhören, es bleibt eine Sendezeit von vielleicht 3-5 Stunden. Trotzdem wird sich der durchschnittliche Funkamateur (mit einer 100W-Anlage) im Bewilligungsverfahren mit Auflagen und Vorschriften konfrontiert sehen, die eigentlich für eine Anlage mit einer mehrfachen Leistung und einer immens höheren Sendezeit entworfen wurden. Es ist unser Anliegen, unverhältnismässige Verfahren und Vorschriften zu vermeiden.

Als Beispiel wurde eine Drahtantenne genannt: reinen Materialkosten von vielleicht Fr. 100 stehen Bewilligungsgebühren von über Fr. 1’000 gegenüber. Die Kosten für die Ausfertigung der NIS-Berechnung und er Pläne und Unterlagen nicht mit eingerechnet. Solche Verfahren sind reine Bürokratie, Überforderung der lokalen Baubehörden und eine Zumutung für die Funkamateure. Dazu kommt, dass die Bewilligungsgebühren dem Äquivalenzprinzip eklatant widersprechen (Gegenwert zur geleisteten Gebühr im Einzelfall). Aus diesem Grund sollte es eine Bagatellklausel geben, die untergeordnete Antennenvorhaben nicht einem Bewilligungsverfahren, sondern z.B. einem Meldeverfahren unterstellt (wie das schon bei Sonnenkollektoren funktioniert).

Unser Fazit des Gesprächs

Wenn wir als Funkamateure etwas erreichen wollen, dann müssen wir möglichst alle Mitglieder der Kommission angehen und unsere Anliegen klar (in Form eines Gesetzesartikel-Entwurfs) vorbringen. Die Chancen dazu sind aber nicht sehr hoch, denn Priorität hat auch in der Politik, was Geld bringt: also die Anliegen der Mobilfunkbetreiber. Trotzdem möchten wir alle Sektionen ermuntern, die Gelegenheit und die Zeit zu nutzen um das Gespräch mit den zuständigen Politikern zu suchen.

Hoffen wir, dass das eine oder andere Kommissionsmitglied auch die Aspekte der Jugendförderung in den MINT-Bereichen sowie die Notfunk-Aspekte bei der Beurteilung ebenfalls in die Waagschale wirft. Der Werk- und Bildungsplatz Schweiz würde es uns in ein paar Jahren danken.

 

Autor   Kaspar, HB9EGZ