Erstellt am: 28. November 2018

Zuletzt aktualisiert am: 15. Juli 2019

Antennen-Artikel im Ständerat angenommen

am 27. November 2018 hat der Ständerat einem Antennenartikel 37a (Fernmeldegesetz FMG) für die Funkamateure ohne Opposition zugestimmt.

Votum Ständerat Claude Janiak (Kommissions-Sprecher)
Votum Ständerat Olivier Français

Der neue Artikel würde den Bau von einfachen Antennen (Drahtantennen, Ground Planes, Verticals, Fahnenmast-Antennen und dergleichen) im vereinfachten Baubewilligungs-Verfahren (Anzeigeverfahren) ermöglichen, sofern die Kantone diese Bestimmung auch so interpretieren oder übernehmen werden (was in den Kantonsparlamenten noch zu verifizieren wäre). Nach dem gleichen Verfahren würden auch Unterhalt und Ersatz einer bestehenden Funkamateur-Antenne künftig unbürokratisch abgewickelt werden können.

Wir sind aber noch nicht am Ziel!

Wie in anspruchsvollen Gesetzgebungen üblich, bestehen nun zwischen dem ständerätlichen und dem nationalrätlichen Gesetzes-Entwurf Differenzen. Die unterschiedlichen Auffassungen müssen folglich noch bereinigt werden (Differenzbereinigungs-Verfahren). Der Nationalrat muss zum jetzigen Artikel 37a also ebenfalls noch seine Zustimmung geben, damit dieser auch die Schlussabstimmung der Bundesversammlung im Jahr 2019 überstehen und im Rahmen des Fernmeldegesetzes in Kraft treten kann.

Wir danken allen Sektionen, welche mit ihren Abstimmungs-Empfehlungen und Besuchs-Einladungen an «ihre» Mitglieder des Ständerates diesen Zwischen-Erfolg ermöglicht haben, ganz herzlich!

Beide Votanten im Ständerat sind vor der Session durch Funkamateure im persönlichen Gespräch informiert und mit Argumenten versorgt worden: Ständerat Claude Janiak BL/SP durch Pepe HB9EVT (FACB) und Ständerat Olivier Français VD/FDP durch Pascal HB9IIB (RAV). Mehrere weitere persönliche Kontakte zu Mitgliedern des Ständerates haben zum erfreulichen Resultat beigetragen. Ein Beispiel für gutes Teamwork der Schweizer Funkamateure und der USKA-Sektionen!

Der FMG-Entwurf geht nun in die Januar-Sitzung der vorberatenden Kommission des Nationalrates KVF-N. Wir müssen nun die dort noch nicht von unserem Anliegen überzeugten Kommissionsmitglieder persönlich treffen, um ihnen Amateurfunk vorzuführen und ihnen unser Anliegen und die Hintergründe im persönlichen Gespräch erklären. Die USKA wird zeitnah die betroffenen Sektionen informieren und das weitere Vorgehen mit ihnen absprechen.

Download Artikel 37a und Voten: FMG 37a Annahme Im Staenderat 27 Nov 2018

Willi Vollenweider HB9AMC