Erstellt am: 16. Januar 2019

Zuletzt aktualisiert am: 22. Dezember 2022

«Reglement Ausbildungs-Fonds der USKA» während Überarbeitung sistiert

Das «Reglement Ausbildungs-Fonds der USKA» beschreibt die Jugend-Förderungs-Initiative der USKA und legt fest, unter welchen Bedingungen und an wen finanzielle Beiträge aus dem Ausbildungs-Fonds der USKA geleistet werden können. Das Reglement existiert seit dem Herbst 2013 und wurde 2016 revidiert. Die zurzeit gültige Version 2016 weist, wie sich in der Praxis gezeigt hat, mehrere Unklarheiten auf, welche in der Praxis zu Unstimmigkeiten geführt haben. Die Formulierung lässt zurzeit offenbar stellenweise unterschiedliche Interpretationen zu. Auch solche, die nicht im Sinn der USKA sind.

Ausbildungs-Förder-Beiträge erhalten gemäss bisherigem Reglements-Text Kurs-durchführende Sektionen der USKA sowie Schüler, Lehrlinge und Studenten. Die Anträge werden durch den Leiter der Ausbildungskoordination der USKA geprüft und freigegeben. Seit dieses Vorstands-Amt vakant ist, durch den ganzen Vorstand.

Im Vereinsjahr 2018 haben zwei USKA-Sektionen Beiträge von insgesamt Fr. 2’450.00 erhalten, drei Kollektivmitglieder haben insgesamt Fr. 3’200.00 erhalten (letzteres als vom Vorstand bewilligte Ausnahmeregelung). Nach Beitrags-Arten aufgeschlüsselt waren es im Jahr 2018 total Fr 4’750.00 «Erfolgs-Honorierung» an die Sektionen (Art 8) sowie total Fr. 900.00 «Lehrgangs-Verbilligung» an kursteilnehmende Schüler, Lehrlinge und Studenten (Fr. 300.00 pro HB9-Kursteilnehmender gemäss Art 7 welche vollumfänglich weitergegeben werden müssen).

Der Ausbildungs-Fonds der USKA und dessen Reglement wurden ursprünglich für Kurs-veranstaltende Sektionen der USKA konzipiert. Im vergangenen Jahr haben jedoch Kollektivmitglieder der USKA mehr Nachwuchsförderung betrieben als die USKA-Sektionen. Der Vorstand hat deshalb auch Zuschüsse an durchführende Kollektivmitglieder im Sinn und Geist des Ausbildungs-Fonds bewilligt. Insbesondere auch, weil das zur Verfügung stehende Budget von den Sektionen nicht ausgeschöpft worden war.

Ein Reglement, dessen Handhabung in der Praxis mehrheitlich die Bearbeitung von Ausnahmen bewirkt, ist dringend revisionsbedürftig. Der Vorstand der USKA hat an seiner Januar-Sitzung deshalb beschlossen, das bisherige Reglement per 1.1.2019 ausser Kraft zu setzen und die Ausarbeitung des neuen Reglementes durch die Ausbildungskoordination der USKA abzuwarten.

Sektionen und Kollektivmitglieder, welche Aktivitäten betreiben, welche sie dem Reglement unterstellen wollen, werden in der Zwischenzeit gebeten, mit dem Vorstand Kontakt aufzunehmen.

für den Vorstand der USKA
Willi Vollenweider HB9AMC