Erstellt am: 14. septembre 2022

Deutschland modernisiert seinen Amateurfunk

in DL geht es vorwärts ! Deutschland bringt seine Amateurfunk-Verordnung auf den aktuellen Stand der Technik: Der DARC hat in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur die Lizenzklassen und die Prüfungsfragen-Kataloge modernisiert und (endlich) auch die digitalen Technologien einfliessen lassen. Die in vielen Ländern technologisch um Jahrzehnte veralteten Prüfungsfragen-Kataloge bilden schon seit längerem eine der Hauptsorgen aller nationalen Funkamateur-Verbände innerhalb der IARU.
Der DARC steht mit diesem zukunftsgerichteten Schritt nun weltweit an der Spitze!

Wir stützen uns auf folgende Mitteilungen des DARC (Zitate):

Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. «Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten» erläutert DARC-Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.

Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschliessend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.

«Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.» so der DARC-AJW-Referatsleiter Dr.Matthias Jung, DL9MJ.

Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.

Willi HB9AMC

Quelle: DARC
Link: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Link: Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung