Erstellt am: 23. juillet 2021

Zuletzt aktualisiert am: 24. juillet 2021

Drohen Import-Verbote ?
(aus dem “Political Lobbying” der USKA)

Am 16. Juni 2021 wurde die USKA durch ein Mitglied auf eine Mitteilung des Bundes aufmerksam gemacht mit dem für uns alarmierenden Text «Ausländische Websites, über die Funkanlagen oder elektrische Geräte an Schweizer Kundinnen und Kunden verkauft werden, müssen ab Mitte Juli 2021 über einen Vermittler in der Schweiz verfügen.».

Demzufolge wäre es ab sofort nicht mehr zulässig, «elektrische Geräte» aller Art wie bisher direkt (=ohne Zwischenschaltung eines “Vermittlers”) aus dem (nicht-EU)-Ausland zu importieren. Nicht nur für Funkamateure nicht, sondern für alle Bewohnenden der Schweiz nicht.

Diese Mitteilung stammt vermutlich aus dem SECO, da Handelspolitik, auch das sogenannte MRA, ausschliesslich diesem Staatssekretariat obliegt.

Nach einigen Recherchen gelang es uns, etwas Licht ins Dunkel zu bringen: In der Bundesverwaltung läuft zurzeit ein Vernehmlassungsverfahren zu diesem Thema (2021/53). Dabei geht es hauptsächlich darum, ob die neue “Marktüberwachungsverordnung” der EU (2019/1020 EU) auch in der Schweiz “anwendbar” (Zitat) sein solle. Sie bezweckt vor allem, Handelshemmnisse gegenüber allen Ländern aufzubauen, die nicht Mitglied der EU sind. Und um diese sogenannt «nicht-tarifären Handelshemmnisse» mit allen staatlichen Machtmitteln durchzusetzen.

Im Bereich des Produkterechts hat sich das SECO vor Jahren freiwillig in einigen (nicht allen) Aussen-Handels-Bereichen zahlreichen Richtlinien der EU unterstellt. Wie sinnvoll das wirklich ist, wurde in der öffentlichen Diskussion zum “Rahmenabkommen” kürzlich wieder neu in Frage gestellt, berechtigterweise, auch weil zunehmend Übergriffe der EU auf unsere Rechtsordnung festzustellen sind – nach der wichtigen Erkenntnis «Les états n’ont pas d’amis, ils n’ont que des intérêts», Charles de Gaulle.

Für uns Funkamateure relevant sind die RED-Richtlinie 2014/53/EU und die Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU der EU. Die RED-Richtlinie nimmt wie auch schon in der Vorgängerversion R&TTE Funkamateure von sogenannten “Konformitätsbewertungen” weitgehend aus (Anhang 1 Seite 34 Absatz 1). Funkamateure konnten bisher ziemlich unbehelligt innovative Geräte und Komponenten weltweit einkaufen und in die Schweiz einführen. Dies ist Teil der Experimentier-Freiheit, welche ein unerlässlicher Pfeiler unseres Hobbys ist: Wir bauen Geräte und Anlagen auch selber, unter Verwendung beliebiger Hard- und Software, die wir weltweit evaluieren und beschaffen. Würde diese bewährte Praxis in der Schweiz generell verboten, würden nicht nur wir Funkamateure, sondern alle Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten der Wirtschaft, Bildungsinstitutionen und somit die gesamte Volkswirtschaft deutlich an Innovations-Kraft einbüssen und dadurch massiven Schaden erleiden. Denn: Technologie-Führer sind bekanntlich nicht die EU, sondern die USA, VR China, UK, Südkorea, Japan, in einzelnen Fällen auch “emerging countries”.

Gefahr droht aktuell aber durch die erwähnte “Marktüberwachungsverordnung”. Diese gilt in der Schweiz nicht, zumindest noch nicht. Sie ist nicht Teil der vorstehend genannten EU-Richtlinien, sondern will mit repressiven Massnahmen aller Art Handelsinteressen der EU in der Schweiz um- und durchsetzen. Die 44 Seiten umfassende Verordnung ist so dermassen unverständlich, dass deren beliebige Interpretation Willkür befördert. Sie missachtet die hohen schweizerischen Ansprüche an Rechtssicherheit.

Der Bund führt zurzeit eine Vernehmlassung über Verordnungs-Anpassungen im Bereich der “elektrischen Geräten” durch (2021/53). Um eine qualitativ hochstehende Vernehmlassungs-Eingabe der USKA erstellen zu können, haben wir bei der vom Bund bezeichneten Stelle einen Fragekatalog eingereicht. Darüber hinaus stimmen wir uns ab mit ausländischen nationalen Verbänden der Funkamateure innerhalb der EU.

Es geht darum, den bisherigen Besitzstand der Funkamateure auf Experimentier- und somit auch Import-Freiheit nachdrücklich zu verteidigen. Dies ist für uns von strategischer Bedeutung und betrifft mehrere Departemente des Bundes, vor allem WBF (Staatssekretariat für Bildung Forschung und Innovation, Innosuisse, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO), EDA, VBS, UVEK.
Wir warten die Beantwortung ab, präzisieren dann die Vernehmlassungs-Antwort und lassen sie vom Vorstand der USKA genehmigen, bevor wir sie innert Frist einreichen.

Willi Vollenweider HB9AMC, Leiter «Political Lobbying» der USKA

Political Lobbying

Das Team “Political Lobbying” der USKA befasst sich mit politischen Vorgängen in unserem Interessens-Bereich. Es verfasst Stellungnahmen unter anderem in Vernehmlassungsverfahren und es prüft die Einreichung von Vorstössen im eidgenössischen Parlament und dessen Kommissionen. Das Team berät den Vorstand der USKA in politischen Angelegenheiten und stellt diesem Antrag.
Dieses Ressort beschäftigt sich ausdrücklich nicht mit den regelmässigen Fach-Kontakten aller Art zu diversen Bundes-Behörden, die auf technischer, nicht-politischer Ebene meist sehr zufriedenstellend verlaufen. Unser Team ist keine permanente Kommission, sondern wird ad hoc durch am jeweiligen Thema interessierte Personen zusammengestellt, jederzeit erweiterbar. Letztmals im «Gross-Einsatz» war das Team, als es darum ging, im Fernmeldegesetz einen Antennen-Artikel für Funkamateure einzubringen. Alle Ausarbeitungen erfolgen im Team. Das Political Lobbying ist quasi der “Long Range Radar” der Schweizerischen Amateurfunk-Politik.