Erstellt am: 10. März 2020

Taskforce bearbeitet Vernehmlassungs-Antwort

Das Fernmeldegesetz der Schweiz (FMG, 784.10) ist umfassend revidiert worden. Das revidierte Gesetz wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten. Im Rahmen der dadurch notwendigen Anpassungen mehrerer Verordnungen hat das zuständige Bundesamt BAKOM die Entwürfe der betroffenen oder neuen Verordnungen in ein Vernehmlassungs-Verfahren geschickt. Adressat im Vernehmlassungs-Verfahren war auch die USKA. Die USKA ist somit legitimiert, eine Stellungnahme einzureichen.
(Die USKA hatte bereits im Vernehmlassung-Verfahren zum Gesetz mehrere Anträge eingereicht, welche in der Zusammenfassung erwähnt sind).

Am Samstag, 7. März 2020 tagte die permanente USKA-Kommission «Taskforce Gesetzliche Rahmenbedingungen des Amateurfunks» in Belp zu einer ganztägigen Sitzung. Die Sitzung wurde geleitet von Bernard Wehrli HB9ALH. Teilgenommen haben Willi Vollenweider HB9AMC, unser neues Vorstandsmitglied Jean-Michel Clerc HB9DBB, Dr. iur. Markus Schleutermann HB9AZT, Walter Kägi HB9XBG, Renato Schlittler HB9BXQ, Niklaus Blaser HB9GUJ und Christian Huber HB9FDS.

Haupt-Traktandum war die Prüfung der vom BAKOM vorgeschlagenen Verordnungs-Texte, soweit diese den Amateurfunk betreffen. Mehrere Änderungs-Vorschläge und Ergänzungen wurden als ausformulierte Anträge diskutiert und durch die Taskforce verabschiedet. Die Vernehmlassungs-Eingabe wird durch Bernard HB9ALH fertig redigiert. Sie wird nach interner Vernehmlassung dem Vorstand der USKA zur Genehmigung unterbreitet, sodass sie fristgerecht per 25. März 2020 eingereicht werden kann.

Weiteres Traktandum bildete die Umsetzung des neuen Amateurfunk-Artikels FMG 37a in kantonales und kommunales Recht. Diverse Ideen und Ansätze wurden diskutiert. Die Sektionen sind sich schon seit geraumer Zeit bewusst, dass die Umsetzung in ihren Kantonen gute Kontakte zur kantonalen Politik und zu kantonalen Behörden erfordert. In fast allen Sektionen finden sich Mitglieder, welche selber in behördlichen Funktionen tätig sind oder waren. Oder anderweitig in beruflichen Positionen tätig sind, welche ihnen die notwendigen Kontakte verschaffen. Die in Belp Anwesenden sind der Auffassung, dass die Taskforce der USKA diese Anstrengungen koordinieren und die Sektionen bei der Erfüllung ihres diesbezüglichen Vorhabens unterstützen soll. Zu diesem Zweck sind sicher weitere Tagungen erforderlich, zu welchen dann die Vorstände und Politiker aus den Sektionen eingeladen werden.

Ich danke allen Teilnehmern dieser wichtigen Taskforce-Sitzung für die angeregte Diskussion und für ihre wertvollen Beiträge. Die USKA trägt mit solchen Tätigkeiten wesentlich dazu bei, dass der Amateurfunk in der Schweiz weiterhin gedeihen kann. Wir danken allen USKA-Mitgliedern für ihre Unterstützung dieser wichtigen Aktivitäten.

Es sei einmal mehr daran erinnert, wie wichtig es ist, dass möglichst alle Schweizer Funkamateure Mitglied der USKA sind! Nur so können wir gegenüber Behörden und Politik glaubwürdig auftreten und auf Verständnis für unsere Interessen hoffen.

Willi Vollenweider HB9AMC