Erstellt am: 8. Oktober 2021

Zuletzt aktualisiert am: 10. Oktober 2021

Antennen-Artikel FMG 37a – Umsetzung in den Kantonen läuft an!

Deutsche Version: Antennen-Artikel FMG 37a – Umsetzung in den Kantonen läuft an!
Version française: Transposition Article LTC 37a – Antennes pour Radioamateurs dans les cantons
Versione italiana: Trasposizione dell’articolo LTC 37a – Antenne per radioamatori nella legge cantonale
English version: Implementation of FMG/LTC/TCA Article 37a into cantonal law

Der USKA ist es bekanntlich gelungen, im schweizerischen Fernmeldegesetz (FMG) einen Artikel einzubringen, der das Bewilligungsverfahren zum Bau einfacher Amateurfunk-Antennen erleichtert.
Das “Planungs- und Bau-Recht” ist in der Schweiz vorwiegend kantonal geregelt. Die Gemeinden haben dann noch ihre eigenen “Bau-Reglemente”.

Unser föderalistischer Staatsaufbau bedingt, dass eidgenössisches Recht explizit in kantonales und gemeindliches Recht überführt werden muss, damit es dort seine volle Wirkung entfalten kann.
Die kantonale Umsetzung wird nun durch die Sektionen der USKA an die Hand genommen. Die Sektionen sind darüber informiert, unter anderem an der Sektionspräsidenten-Konferenz 2021 in Möriken AG (21. August 2021). Bei Kantonen mit mehreren Sektionen bilden diese diesbezüglich Arbeitsgemeinschaften.

Der Zeitplan:

Willi Vollenweider HB9AMC, Political Lobbying USKA