Erstellt am: 1. Mai 2017

Zuletzt aktualisiert am: 19. Januar 2023

Beschluss der DV 2017 revidiert

Die Delegiertenversammlung 2017 hat unter Traktandum 11.2. die Aufnahme der Schweiz. CB-Organisation HB9SCBO mit 17 JA gegen 8 NEIN bei 4 Enthaltungen angenommen. Nach der DV stellte eine USKA Sektion den Antrag auf Annulierung der Aufnahme, dies zu Handen der GPK.

Die GPK stellte am 29.4.2017 nach einer eingehenden Überprüfung der Sachlage fest, dass der Beschluss der Delegiertenversammlung 2017 über die Aufnahme der SCBO als Sektion der USKA unter Vorlage falscher Informationen beschlossen wurde. Die Ursache lag in einem unbeabsichtigten Fehler im Verfahren um die Genehmigung neuer Statuten dieser Gruppierung.

Der Beschluss zur Aufnahme des SCBO als Sektion der USKA ist demzufolge als nicht-zustande gekommen anzusehen.

 

Quelle   Geschäftsprüfungskommission der USKA