Der Jedermannsfunk (CB-Funk) wird für alle Arten privater, nichtkommerzieller Funkkommunikation im 27 MHz-Bereich benutzt. Er ist zum persönlichen Informations- und Meinungsaustausch bestimmt. CB bedeutet “Citizens Band” und heisst übersetzt „Bürger-Band”.
CB-Sprechfunkgeräte dürfen ab dem 1. Januar 2013 ohne Funkkonzession in der Schweiz betrieben werden. Es dürfen aber nur CB-Sprechfunkgeräte betrieben werden, welche den schweizerischen Schnittstellenanforderungen genügen (BAKOM).
Für die Schweizer CB-Funker sind beliebige Antennen, also auch Antennen mit Richtwirkung erlaubt.
Ebenfalls sind beliebige Modulationsarten zulässig. Dem zufolge ist es dem Schweizer CB-Funker erlaubt, zum Beispiel FT8, VARA, RTTY oder auch CW zu betreiben. Empfohlen wird, vorher die allgemein akzeptierte Kanalempfehlung (https://www.hb9scbo.ch/de/kanalempfehlung.htm) zu konsultieren
Die durch die Schweizer CB-Funker frei wählbaren Rufzeichen können bei der SCBO registriert werden. Diese Rufzeichenliste ist auf der Site der SCBO (www.hb9scbo.ch) frei einsehbar.
CB-Rufzeichen tragen den Präfix hinten. Der Präfix leitet sich von den ehemaligen Fermeldekreisdirektionen der PTT ab. Die Karte: https://www.hb9scbo.ch/de/index.php?rex_media_type=download&rex_media_file=fernmeldedirektionen_ptt_hb9flo_v2_ortsnamen.pdf
Die SCBO ist seit 2018 unter dem Namen HB9SCBO Sektion der USKA.
Funkdienst | benötigte Konzession |
Amateurfunk Frequenzbänder: z.B. 28 – 29.700 MHz; 144 – 146 MHz; 430 – 440 MHz |
In der Schweiz wohnhaft: Amateurfunkkonzession Nicht in der Schweiz wohnhaft: Nationaler Ausweis CEPT oder befristete Konzession |
Betriebsfunk PMR VHF: 150 – 174 MHz |
In der Schweiz wohnhaft: Betriebsfunkkonzession Nicht in der Schweiz wohnhaft: befristete Funkkonzession |
CB (Jedermannsfunk)
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Konzessionsfrei |
LPD 433/434 MHz und PMR-446
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Konzessionsfrei |
Scanner/Suchlaufempfänger
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Konzessionsfrei |
CB-Funk versus Amateurfunk |
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1. Hat bestimmte Frequenzen zur freien Verfügung
2. Kann Rufname selbst definieren
3. Selbstverwaltung
4. Keine Auflage bezüglich Inhalt des Funkverkehrs
5. Jeder darf funken, der ein konformes Gerät besitzt
6. Nur bestimmte kommerzielle Geräte erlaubt
7. Beschränkte Leistung
Image: Hobby-Funk
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1. Ist ein international geregelter offizieller Funkdienst; Staats-Verträge mit 193 Ländern der Welt
2. Rufzeichen nach Internat. Normen
3. Klare internat. Prozedere für Aufruf und Mikrofon-Übergabe
4. Klare Regeln bezüglich erlaubtem Inhalt des Funkverkehrs
5. Fähigkeitszeugnis erforderlich
6. Selbstbau von Sendern erlaubt
7. Hohe Sendeleistungen möglich
Image: Systemrelevanter Funkdienst (Notfunk bei grossen Natur- Katastrophen, Ausbildung in HF-Technik etc.)
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Link: BAKOM Jedermannsfunk (CB-Funk)
Link: Merkblatt FUNK IN DER SCHWEIZ (PDF, 139 kB, 26.06.2020)
Link: https://www.hb9scbo.ch