Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Funkamateure haben als Grundlage ihrer Tätigkeit eine Prüfung zu bestehen.

Die Prüfung ist in der Schweiz beim Bundesamt für Kommunikation BAKOM abzulegen und umfasst grundlegende Bereiche der Elektrotechnik und der Elektronik sowie Vorschriften über den Aufbau und den Betrieb der Funkstation. Rufzeichen, die mit dem Präfix HB3 beginnen, werden an Inhaber der Einsteigerlizenz zugeteilt. Damit wird der Betrieb auf 2m und 70cm möglich.

Ab dem 1. Januar 2008 sind in der Schweiz zudem die Kurzwellenbänder 160m, 80m, 15m und 10m freigegeben worden wobei die Leistung auf 100 Watt limitiert ist. Für die grosse” HB9-er Lizenz” sind die Anforderungen an der Prüfung höher. Sie ermöglicht jedoch den uneingeschränkten Betrieb auf allen zugeteilten Frequenzbereichen und zudem in allen Betriebsarten.

 

Kontakt

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Zukunftstrasse 44
Postfach 252
2501 Biel
Sektion Funkkonzessionen
Tel. +41 58 460 58 33
Mail   kf-fk@bakom.admin.ch
Link   Webseite BAKOM “Amateurfunk”

 

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