Baugesuche für Antennen

Bsp-SituationsplanOb man den Weg mit oder ohne Baubewilligung gehen will hängt sehr von den örtlichen Gegebenheiten und den Ansprüchen an eine Antennenanlage ab.

Mit einer etwas bescheideneren Antenne sich zu begnügen ist zwar hart, aber keine Antenne zu haben ist noch härter!

Keine Baubewilligung braucht es:

  • Für temporäre Installationen (…/p Stationen, Ferienaufenthalte etc.)
  • Für Innenantennen. Jedoch sind die NISV Grenzwerte im eigenen Interesse trotzdem einzuhalten
  • Für unauffällige oder unsichtbare Antennen, wenn die abgestrahlte Leistung nicht mehr als 6 Watt ERP beträgt. In diesen Fällen lohnt es sich trotzdem, eine detaillierte NIS-Berechnung zu machen. Unter der Berücksichtigung von Modulationsfaktor, Aktivitätsfaktor, Kabelverlusten etc. kann die SSB-Spitzenleistung des TRX durchaus 50 Watt und mehr betragen.

Ein Baugesuch wird unter den folgenden Aspekten beurteilt:

  • Raumplanerische Eingliederung: Die Antenne muss sich ins Landschaftsbild eingliedern und gewissen ästhetischen Anforderungen genügen. Dafür ist im Normalfall die Gemeinde zuständig.
  • Verordnung über “Nicht Ionisierende Strahlung” (NISV): Die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte müssen eingehalten werden. Diese Angaben werden meist durch den Kanton kontrolliert.

Zunächst muss man sich die örtlichen und eventuell die kantonalen Bauvorschriften beschaffen und die Gesetzgebung betreffen Antennen studieren. In jeder Gemeinde ist es wieder anders geregelt. Man finden diese meistens im Internet.

Wer darf eine Baubewilligung beantragen?

Wenn man im eigenen Haus lebt, ist die Situation klar. Man ist für die Eingabe eines Baugesuchs legitimiert.

Wenn man in Miete ist, kommen man nicht darum herum, sich mit dem Besitzer der Liegenschaft oder deren Verwaltung in Verbindung zu setzen. Man kann ein Baugesuch nur einreichen, wenn  der Besitzer einem eine entsprechende Vollmacht erteilt oder das Baugesuch direkt mitunterzeichnet.

Noch komplexer wird es bei Eigentumswohnungen. Das Dach des Hauses und die Umgebung sind ja gemeinschaftliches Eigentum. Somit kann man nicht selbst entscheiden, ob  überhaupt ein Baugesuch für eine Antenne eingereicht werden darf oder nicht. Die Miteigentümer müssen einem dazu eine Ermächtigen geben. Es braucht somit einen formellen Antrag an die Stockwerkeigentümerversammlung, bei der das Projekt vorgestellt wird. Man kann sich ein Nutzungsrecht für die Benützung des Daches erteilen lassen, das eventuell zeitlich beschränkt ist oder eine Kündigungsklausel enthält. Nicht eindeutig geregelt ist auch, ob die Zustimmung für ein solches Nutzungsrecht durch ein qualifiziertes Mehr oder durch Einstimmigkeit erteilt werden kann. Das muss man vorgängig mit der Verwaltung abklären. Das qualifizierte Mehr sollte im Normalfall jedoch reichen. Die Übertragung eines Nutzungsrechts kann als eine Verwaltungshandlung angesehen werden, ähnlich wie die Vermietung eines Garagenplatzes, und dazu ist das qualifizierte Mehr in der Regel ausreichend. Man muss also die Statuten der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft genau studieren, und diese Themen und das Vorgehen mit der Verwaltung vorgängig genau absprechen. Es empfiehlt sich auch, die stimmberechtigten Miteigentümer bereits vor der Versammlung zu informieren und aufzuklären. Sonst könnte es bei der Abstimmung böse Überraschungen geben.

Erst wenn man einen protokollierten Beschuss der Stockwerkeigentümerversammlung hat, der einem ermächtigt, ein Baugesuch einzureichen, kann man bei der Gemeinde die Eingabe für die Antenne machen.

Emissions-Berechnung

Als nächstes muss die Antennenanlage so geplant werden, dass die Emissionsgrenzwerte gemäss der „Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)“ eingehalten werden.

Entsprechende Hilfe finden man auf der Webseite “Emissions-Berechnung

Prozess der Baueingabe

Ist die Legitimation für die Baueingabe geklärt und die Antenne unter Berücksichtigung der NISV geplant, kann man daran gehen das Baugesuch zu erstellen.  In dieser Phase dürfte es sinnvoll sein, vorgängig beim Bauamt der Gemeinde vorzusprechen um das Vorhaben zu erklären. Auch für das Bauamt ist ein solches Projekt etwas Spezielles und nicht Alltägliches. Die Gemeinde ist insbesondere an der Erhaltung des Ortsbildes interessiert. In Bezug auf die Emissionsgrenzwerte wird sie sich meist mit dem Kanton in Verbindung setzen. Eventuell befürchtet sie negative Reaktionen aus der Bevölkerung wegen sog. “Ideeller Immissionen”. Auf eine solche Diskussion muss man gut vorbereitet sein und die Bedenken der Leute ernst nehmen. Die Ängste der Bevölkerung beruhen in der völligen Unkenntnis der Sachlage. Dass die meisten Leute nichts von Hochfrequenz verstehen, darf man ihnen nicht übel nehmen. Das ist nicht ihr Métier, und das ist auch gerade dasjenige, was uns Funkamateure unterscheidet. Man sollte sich deshalb viel Zeit nehmen, um das eigene Umfeld sachlich aufzuklären. Die wichtigsten Argumente sind:

  • Kurzwellen wirken viel weniger auf den menschlichen Körper ein als “Handy-Wellen”, weil sie im Verhältnis zur menschlichen Körpergrösse sehr lang sind. Zudem hat man auf dem Gebiet mehr als 100 Jahre Erfahrung.
  • Die Amateurfunkstation ist höchstens ein paar Stunden pro Woche aktiv am Senden. Die restliche Zeit wird nur empfangen und beobachtet.
  • Der Kern des Amateurfunk ist nicht etwa die “Plauderei” unter Gleichgesinnten, sondern die praktische Auseinandersetzung und technische Weiterbildung in drahtlosen Kommunikationstechniken. Es ist auch ein wichtiger Bestandteil zur Förderung des technischen Interesses in der Ausbildung von Jugendlichen.
  • Amateurfunk ist ein wesentlicher Bestandteil der Notkommunikation in extremen Krisensituationen. Es ist die einzige Übermittlungstechnik, die auch ohne irgendwelche fremde Infrastruktur (Leitungen, Satelliten, Netzstrom) noch funktioniert. Heute gibt es keine Berufsleute mehr, die dieses Wissen und die Technik umfassend beherrschen und einsetzen können. Das weltweite Netz macht den Amateurfunk zu einem der sichersten Alarm- und Kommunikationssysteme in extremen Krisensituationen. Dies wurde in der Vergangenheit auch bei vielen Katastrophenereignissen bestätigt.

Das Baugesuch

Man braucht dazu folgende Unterlagen:

  • Begleitbrief: Hier erklärt man die Ausganslage, die Zweckbestimmung der Anlage und in kurzen Worten das vorgesehene Projekt.
  • Baugesuch: Dazu verwendet man das am Wohnort erforderliche Formular für ein Baugesuch. Es passt natürlich nicht richtig auf unser Projekt. Man muss aber die verlangten Informationen sinngemäss und so vollständig wie möglich beantworten. In vielen Gemeinden kann das via Internet gemacht werden.
  • Baubeschrieb: Dies ist eine verbale Zusammenfassung des Vorhabens und allfällige weitere Erläuterungen. Die Details dazu sind in der Beilage 3 enthalten.
  • Emissionserklärung: Dieses USKA-Formular ist die Zusammenfassung der wesentlichen Emissionswerte und ist rechtsgültig zu unterschreiben. Das Dokument findet man unten im Download-Bereich.
  • Beilage 1- Immissionsgrenzwerte:  Dieses Blatt ist als Information über die gültigen Grenzwerte gedacht und ist integraler Bestandteil des Gesuchs. Es kann weiter unten heruntergeladen werden
  • Beilage 2- Situationsplan mit Parzellennummer (Katasterplan): Den Plan muss man sich auf der Gemeinde oder beim Geometer beschaffen. In gewissen Gemeinden kann er im Internet herunter geladen werden. Darin ist der Standort der Antenne(n) einzutragen.
  • Beilage 3- Bauplan und Ansicht der Antenne: Diesen Plan muss man auf der Basis von Gebäude- und Umgebungsplänen des Architekten erstellen. Manchmal hilft auch eine Fotomontage (z.B. Bild von Gebäude in Powerpoint kopieren und Antenne einzeichnen). Wichtig ist, dass man jene “Orte für kurzfristigen Aufenthalt (OKA)” einträgt,  wo eine Person am nächsten zur Antenne hintreten kann. Der Abstand von diesen Punkten zur Antenne ist einzuzeichnen und zu vermassen.
  • Beilage 4- Blockschaltbild der Gesamtanlage: Hier muss der gesamte Hochfrequenz-Pfad, angefangen beim Sende-Empfänger, über Endstufe, Kabel, Zwischengeräte bis zur Antenne dokumentiert werden. Er ist Teil der Immissionsberechnungen und kann von dort entnommen werden
  • Beilage 5- Technische Angaben zur Sende-Empfangsanlage:  Darin sind die technischen Daten der wesentlichen, verwendeten Geräte zusammengefasst. Es interessieren vor allem die Gerätebezeichnung, die Sendeleistung und allfällige Dämpfungswerte oder Gewinnangaben, und basiert auf dem Blockschaltbild (Beilage 4). Bei handelsüblichen Geräten ist nicht die gesamte technische Dokumentation erforderlich. Das Formular steht unten zum Download zur Verfügung
  • Beilage 6- Emmissionsberechnungen: Hier legt man die erstellten Berechnungsblätter gemäss Rubrik “Emissions-Berechnungen” bei . Es ist pro Antenne und für alle verwendeten Amateurfunkbänder der entsprechende Sicherheitsabstand zu berechnen und mit dem ausgewiesenen OKA zu vergleichen.
  • Beilage 7Zusätzliche Angaben: In diesem USKA-Formular sind zusätzliche Angaben und Verhaltensregeln zu bestätigen, insbesondere wenn möglicherweise die Immissionsgrenzwerte überschritten werden könnten. Das Formular ist zwingend beizulegen und eventuell mit Beiblättern zu ergänzen. Es liegt ebenfalls unten im Download-Bereich.

Die Erlangung einer Baubewilligung ist ein aufwändiger Prozess und kann viele Monate und manchmal mehr als ein Jahr in Anspruch nehmen. Trotzdem sollte man sein individuelles Antennenprojekt anpacken, und nicht davor zurück schrecken. Es gibt fast immer eine Lösung, und es lohnt sich in jedem Fall, damit man selbst auch “in der Luft” sein kann. Amateurfunk macht erst mit einer eigenen, wenn auch villeicht bescheideneren Antenne Spass. Das möglicherweise aufwändige Bewilligungsverfahren ist Teil unserer Aktivität als Funkamateur und gibt uns die Gelegenheit, uns als Fachleute in der Kommunikation zu profilieren, und das nicht nur im technischen Sinne. Es braucht auch ein beträchtliches Geschick in der zwischenmenschlichen Kommunikation, um mögliche Ängste der Nachbarn und Mitbewohner im näheren Umfeld gegenüber Antennen abzubauen.

Die Antennenkommission unterstützt die Mitglieder gerne in ihrem Antennenprojekt. (siehe: Projektierung einer Antenne)

Wir wünschen viel Erfolg.

Foto-HB9ALH

Antennenkommission USKA

Bernard Wehrli, HB9ALH (Bild): Administration, Baurecht und Technik ;  eMail ant(at)uska.ch

Johannes Iberg, HB9EDH: Stellvertretung und Assistenz;  eMail hb9edh(at)uska.ch

 

 Dokumente und Unterlagen Autor De Fr It
 Begleitbrief Beispiele

P1

P2

 Baubeschrieb Beispiele S1

Emissionserklärung für Amateurfunkanlagen

Déclaration des émissions pour les installations de radioamateurs

Dichiarazione delle emissioni per gli impianti per radioamatori

 USKA DOC DOC DOC

Beilage 1: Immissionsgrenzwerte IGW

Annexe 1: Valeurs limites d’immissions VLI

Allegato 1: Valori limite d’immissione VLI

USKA PDF  PDF PDF

 Beilage 2: Situationsplan

 

Beispiele

B2.1

B2.2

 Beilage 3: Bauplan und Ansicht der Antenne Beispiele

B3.1

B3.2

 Beilage 3: Blockschaltbild der Gesamtanlage Beispiele

B4.1

B4.2

Beilage 5: Technische Angaben zur Sende-Empfangsanlage

Annexe5: Données techniques sur l’installation d’emission/réception

Allegato 5: Dati tecnici relaivi all’impianto ricetrasmittente

 USKA DOK DOK DOK
 Beilage 6: NISV Immissionsberechnung Beispiele

B6.1

B6.3

Beilage 7: Zusätzliche Angaben

Annexe 7: Indications supplémentaires

Allegato 7: Indicazioni supplementari

 

 USKA

 

DOC

 

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