CEPT Gastlizenzen

Die Schweiz ist ein CEPT Land

Alle Amateurfunker können von den Vereinbarungen der CEPT profitieren, diejenigen die als Gäste in der Schweiz weilen aber auch die Schweizer Funkamateure im Ausland. Die CEPT Vereinbarung sieht vor, dass Funkamateure der Unterzeichnerstaaten mit einer sogenannten CEPT-Lizenz ohne weitere Genehmigungen in den anderen Unterzeichnerstaaten Funkbetrieb machen dürfen.

Die Liste der CEPT Länder

Quelle Webseite Dokument
European Conference of Postal and Telecommunications Administrations CEPT Link
European Communications Office ECO /
Dokument TR 61-01
Link  PDF
CEPT Dokument TR 61-02 (HAREC) Link  PDF
CEPT Novice-Lizenz (HB3) / ECC/REC (05)06, voller Text Link PDF

 

CEPT Lizenzen sind zeitlich befristet!

Der Funkbetrieb mit einer CEPT Lizenz ist auf drei Monate beschränkt.

Geregelt ist das in der Verordnung vom 9. März 2007 über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV), SR 784.102.1   /   3. Kapitel  Frequenznutzung   /   Artikel 8c. siehe http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_102_1/a8.html

c. mit Funkanlagen, die von Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in der Schweiz nicht länger als drei Monate benützt werden, wenn das BAKOM mit der zuständigen ausländischen Fernmeldeverwaltung eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen hat.   …. Vereinbarung: z.B. die CEPT TR61-01

Die Details dazu können beim Bakom als PDF oder html heruntergeladen werden.
Link: http://www.admin.ch/ch/d/sr/c784_102_1.html

 

Der Weg zu einer Gastlizenz

Prüfen Sie zuerst ob Ihr Reiseziel ein CEPT-Land ist. Ist das gesuchtes Land nicht auf dieser Liste aufgeführt, müssen Sie sich selbst aktiv um eine Gastlizenz bemühen. Für die Beantragung einer Gastlizenz in einem NICHT-CEPT-Land wenden Sie sich im Normalfall an die zuständige Behörde. Wenn Sie Hilfe benötigen bieten auch die IARU-Landesverbände Unterstützung.

Ob CEPT-Land oder nicht, jeder muss sich an die lokalen Vorschriften halten, die von Land zu Land durchaus unterschiedlich sein können.  Bandpläne, Sendeleistungen und andere Vorschriften können von den uns bekannten Daten abweichen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Einreise um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Die USKA ermahnt ihre Mitglieder, sich vor der Reise ins Ausland über die lokalen Bestimmungen des Amateurfunks genau und im Detail zu informieren. Gute Anlaufstellen sind die nationalen Amateurfunk Verbände. CEPT alleine genügt vielleicht nicht überall. In einzelnen Staaten kann Amateurfunk zu Problemen mit militärischen oder politischen Organisationen führen. 
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30. Juli 2019, P. Jost, HB9CET